Erika und Achim Ginsberg-Klemmt
Bantschowstraße 2, 22391 Hamburg, Germany
44-519 Kaneohe Bay Dr, Kaneohe Hi 96744, Hawaii, United States of America
Tel: 001 (808) 2357 911
E-mail : gopangaea@cs.com

Honolulu den 17. Mai 1999

Herrn
Bundeskanzler Gerhard Schröder
Außenminister Joschka Fischer
Adenauerallee 139-141
53113 Bonn

 

Betrifft : Der Französische Haut-Commissaire Jean Aribaud verweigert offiziell die Anwendung der EU-Verträge von Rom und Maastricht

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Schröder,
Sehr geehrter Herr Außenminister Fischer,

"Confrontation Franco-Allemande" lautete das Hauptthema der RFO Fernsehnachrichten, als ich am 15 März 1999 am Postschalter in Nuku Hiva, Französisch Polynesien, unser Protestschreiben an die EU-Kommission in Brüssel per Einschreiben abschickte.

Ich habe mich sehr gefreut, endlich aus einem Land zu kommen, in dem der Regierungschef nicht nur ausgezeichnetes Englisch spricht, sondern auch den Mut aufbringt einige untragbare Ungerechtigkeiten in der Europäischen Union deutlich zum Ausdruck zu bringen. Ich würde mich noch mehr freuen, wenn Sie unsere bitteren Erfahrungen mit den französichen Behörden bei den kommenden Verhandlungen über die Neuordnung der EU-Regionalförderung als Argumentationshilfe verwenden könnten.

Das Haut-Commissariat von Französisch Polynesien unter der Leitung von Monsieur Jean Aribaud verweigert meiner Frau und mir seit dem 19. Oktober 1998 die Aufenthaltserlaubnis, vermutlich weil wir uns bei der Einreise mit unserem Segelboot klar geweigert haben US$ 1324.74 pro EU-Bürger in BAR (!) als caution de rapatriment zu bezahlen.

Wir möchten Sie hiermit auf diesen flagranten Bruch der EU-Bürgerrechte hinweisen, und um Ihre persönliche Mithilfe als Bundeskanzler in dieser Affaire bitten.

Mit unserer diplomatischen Vertretung in Tahiti, Frau Honorarkonsulin Weinmann, sind wir mehr als unzufrieden. Frau Weinmann hat wiederholt Fehinformationen an Bundesbürger ausgegeben und sich uns gegenüber mehrfach geweigert, die Interessen deutscher EU-Bürger zu vertreten. Frau Konsulin Weinmann wahrt einzig und allein das Nationale Interesse ihres Heimatlandes Frankreich. Wir möchten Sie eindringlich bitten, diesem peinlichen Zustand ein Ende zu bereiten, und Frau Weinmann möglichst schnell von Ihren Pflichten zu befreien.

In dem beiliegenden Brief vom 14. Mai 1999 an Haut-Commissaire Jean Aribaud haben wir die Probleme hoffentlich deutlich zu Papier gebracht.

Um alle EU-Bürger detailliert über die skandalösen Vorgänge in Französisch Polynesien informieren zu können, haben wir die gesamte Korrespondenz des Falles in drei Sprachen auf dem Internet zur Verfügung gestellt :

http://www.trans-ocean.org/Tahiti-bond

Wir freuen uns auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

 

Erika und Achim Ginsberg-Klemmt

Anlage :

- Schreiben an Haut-Commissaire Jean Aribaud, 14. 5. 99
- Schreiben der EU-Kommission an uns, 21.4.99
- Editorial aus dem Monatsmagazin "Tahiti-Pacifique", März 99
- Schreiben des Haut-Commissariats an uns, 9.2.99


Erika und Achim Ginsberg-Klemmt
Bantschowstraße 2, 22391 Hamburg
z Zt. : 44519 Kaneohe Bay Drive, Kaneohe HI 96744, Hawaii, USA

Auswärtiges Amt
Herrn Hellbach
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn

Hawaii den 4.Juli 1999

 

Bertifft Gz: E 13 - 4244O

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Schröder,
Sehr geehrter Herr Außenminister Fischer,
Sehr geehrter Herr Hellbach,

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.6.99 in dem Sie uns mitteilen :

"..Das Recht der Europäischen Union findet daher in französisch Polynesien keine Anwendung. [...] Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union können sich daher gegenüber den Einreisebestimmungen französisch Polynesiens nicht auf das Recht der EU berufen".

Leider ist Ihre Auskunft nicht richtig :

Am 20. Dezember 1995 haben sich die Französischen Staatsbürger Mme VEDEL und M. JANNOT erfolgreich vor dem CONSEIL D'ETAT Section de Contentieux in der Musterklage No. 132183, 142913 auf die Europäischen Verträge von Rom berufen.

Die "wahrung der fundamentalen Menschenrechte" und die "eliminierung aller Formen von Rassendiskriminierung", die in den Römer Verträgen garantiert werden sollen, wurden in Französisch Polynesien mittels EU-Recht durchgesetzt.

Aber nur für Französische Staatsbürger !

Das Haut-Commissariat in Tahiti mußte Aufgrund dieser rechtskräftigen Gerichtsentscheidung die Einreisebestimmungen ändern : Die "Caution de Rapatriement" wurde exklusiv für französische Staatsbürger abgeschafft.

Die Behauptung, daß EU-Recht bei den Einreisebestimmungen in Französisch Polynesien keine Anwendung findet, ist somit nicht korrekt.

Es erscheint uns als erwiesen, daß EU-Recht in Französisch Polynesien sehr wohl angewandt wird, wenn dies im politischen Interesse unserer westlichen Nachbarn liegt und EU-Recht kategorisch abgelehnt wird, wenn es dem französischen Interesse widerspricht.

Wie können Sie akzeptieren, daß die Europäischen Verträge von Rom exklusiv für Franzosen außerhalb des EU-Gebietes angewendet werden? Die national-selective Anwendung der EU-Verträge bedeutet eine Aushöhlung des Europäischen Geistes und Sie sind verantwortlich, eine mißbräuchliche Anwendung der Römer Verträge außerhalb des Gültigkeitsbereiches zu verhindern.

Wenn Ihnen wirklich am Schicksal der ethnisch-polynesischen Bevölkerung gelegen sein sollte, die sich nur sehr schwer gegen die gewieften Winkeladvokaten aus Paris behaupten kann, dann sollten Sie etwas mehr Mut als bisher zeigen und die Regierung Chirac veranlassen, EU-Recht auch für französische Staatsbürger in Polynesien konsequent NICHT anzuwenden.

Es wäre unerträglich, wenn Sie weiterhin tolerieren würden, daß Frankreich seine kolonial-imperialistischen Träume mittels der Römer EU-Verträge durchsetzt, und Sie weiterhin diese antiquierte Kolonialpolitik mit EU-Subventionsgeschenken aktiv unterstützen.

Die EU hat in Tahiti z.B. das Luxus-Kreuzfahrtschiff "PAUL GAUGUIN" subventioniert, eine Hochseefischereiflotte und Maßnahmen zur "Umweltreinigung". Dies sind nur einige Beispiele. Ich habe bereits bei mehreren Stellen angefragt, ob diese "Umweltreinigungsmaßnahmen" der nuklearen dekontamination gedient haben, wurde aber bisher ignoriert. Vielleicht können Sie mir bei dieser Recherche weiterhelfen ?

Warum tolerieren Sie stillschweigend, daß alle Bürger Französisch Polynesiens EU-Bürger sind, bei Europawahlen voll wahlberechtigt sind, und ganz selbstverständlich mit EU-Reisepässen unsere "Europäische Freizügigkeit" in Anspruch nehmen?

Wie es sich anfühlt, von "Farani" (Franzosen) völkerrechtlich bzw. diplomatisch vertreten zu werden, konnten wir am eigenen Leibe erfahren: Wir werden in Tahiti von einer patriotischen Pariserin diplomatisch vertreten. Die Deutsche Honorarkonsulin Frau Weinmann fühlt sich als Französin "chez elle" bei den Polynesiern und weigert sich standhaft unsere Interessen zu vertreten. "Ca c'est pas mon travail" gab sie uns zu verstehen.

Warum tolerieren Sie stillschweigend, daß die Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland einreisenden Seglern die Fehlinformation erteilt, daß auch Franzosen "caution de rapatriement" bezahlen müssen?

Die selbe Fehlinformation erhielt ich auch auf dem französischen Konsulat in San Francisco am 28.Juni 1999, als ich mich über den Stand meines Antrages vom 27.1.1999 auf eine "Carte de Séjour" erkundigen wollte. Der Schalterbeamte weigerte sich den Stand der Dinge in Tahiti zu erkunden, überreichte mir einen Satz genereller Antragsformulare für ein "visa" und forderte mich auf meinen Antrag erneut zu stellen !

Ich bin das "Katz und Maus" spielen sehr leid und möchte Sie hiermit bitten, eine schriftliche Entscheidung über meinen Antrag auf eine "Carte de Séjour" beim Haut-Commissariat in Tahiti zu erwirken. Seit dem 27. Januar 1999 sind über fünf Monate vergangen. Dieser Zeitraum sollte zur Bearbeitung eines Antrages auf Aufenthaltserlaubnis wirklich ausreichend sein.

Sollte ich nicht einmal einen "völkerrechtlichen" Anspruch auf die Bearbeitung meines Antrages auf Aufenthaltserlaubnis vom 27.1.1999 durch die französische Kolonialverwaltung haben, dann bitte ich Sie höflich dieses Mißverständnis zu entschuldigen.

Falls Sie sich entscheiden in dieser Angelegenheit weiterhin untätig zu bleiben, dann sollten Sie sich nicht wundern, wenn die Wahlbeteiligung bei der nächsten Europawahl noch niedriger ausfällt und die Europäische Union mit voller Fahrt in eine ausgewachsene Krise hinein steuert.

Mit freundlichen Grüßen

 

Achim Klemmt

Anlage :

- Beschwerde bei der Botschaft in Paris betreffend Frau Konsulin Weinmann vom 3.2.99
- Urteil des Tribunal Administratif de Papeete vom 25.Mai 99 GINSBERG-KLEMMT c/ Etat Francais
- Unser Schreiben an Herrn Richter Poupet vom 5.Juli 99
- Urteil des Conseil d'Etat Section Contentieux vom 20.Dezember 1995 VEDEL-JANNOT c/ Etat Francais


Von:    514-41 Wahl, Stefan
Gesendet am:    Dienstag, 3. August 1999 09:51
An:    - Poststelle des AA
Betreff:    Gopangaea@cs.com

AUSWAERTIGES AMT
Gz.: 514-516.00 FRA
Betreff: Einreise deutscher Staatsangehoeriger nach Franzoesisch-Polynesien
Sehr geehrte Frau Ginsberg-Klemmt,
sehr geehrter Herr Klemmt,
unter Bezugnahme auf Ihre erneute Mail mochte ich Ihnen mitteilen, das Sie von Seiten des Auswärtigen Amtes zwei Schreiben erhalten haben. Das eine stammt von unserer Europarechtsabteilung und datiert vom 29. Juni 1999, das andere stammt von mir und datiert vom 08. Juli 1999. Ein Schreiben meinerseits vom 04. Juli 1999 existiert nicht.
In beiden Schreiben wurde Ihnen die Situation ausführlich erlautert. In meinem Schreiben habe ich Ihnen lediglich erläutert, das Frankreich zum Schutz der Umwelt eine Kaution bei Einreise erhebt, wenn der Einreisende über kein Rückflugticket verfügt. Die von Ihnen geschilderte Schlußfolgerung meinerseits ist dem Schreiben nicht zu entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stefan Wahl

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Subj:    Tahiti- Bond STEFAN WAHL
Date:    8/3/99
To:    Poststelle@ZENTRALE.AA.bund400.de

Erika und Achim Ginsberg-Klemmt, z.Zt. 44-519 Kaneohe Bay Dr, Kaneohe HI 96744
E-Mail : gopangaea.cs.com

An: Auswaertiges Amt                                                                                  Hawaii, den 3. August. 1999
z.Hd Herrn Stefan Wahl
Postfach 1148
D-53001 Bonn
Gz.: 514-516.00 FRA


Sehr geehrter Herr Wahl,

Vielen Dank für den Hinweis, daß ich die Daten unseres Briefwechsels vertauscht habe. Sie schrieben an uns am 8.Juli und wir schrieben an Sie am 4.Juli. Ich werde dieses Versehen auf unserer Internet Website korrigieren.

Ich habe Ihren Brief vom 8.Juli 1999 in meiner Beschwerde bei der EU Kommission in Brüssel wörtlich zitiert.

Stefan Wahl, Gz.: 514-516.00 FRA, 8.Juli 1999 :"Der französische Staat erhebt zum Schutz der Umwelt eine Kaution bei der Einreise ausländischer Staatsangehöriger in Französisch Polynesien. Hintergrund ist, daß das biologische Gleichgewicht der Inseln leicht durch menschliche Einflüsse gestört werden kann."

Nun schreiben Sie :
>In meinem Schreiben habe ich Ihnen lediglich erläutert, das Frankreich zum Schutz der Umwelt eine Kaution bei Einreise >erhebt, wenn der Einreisende über kein Ruckflugticket verfügt.

Leider gehen Sie nicht ausführlich auf den Inhalt unserer Korrespondenz ein. Ich habe immer noch keine Antwort auf mein Schreiben an Sie vom 4.Juli 1999 und meine darin gestellten Fragen erhalten. Falls dieses Schreiben an Sie "auf dem Dienstwege verloren gegangen" sein sollte, so finden Sie es auf unserer Internet Website.

Sie Schreiben uns :
>Die von Ihnen geschilderte Schlußfolgerung meinerseits ist dem Schreiben nicht zu entnehmen.

Ich habe Sie in meinem Brief nach der Rechtsgrundlage für den "biologischen Hintergrund" der Kaution gefragt und warte immer noch auf eine Antwort. Eine Schlußfolgerung habe ich nicht gezogen.

Aus dem Urteil des Tribunal Administratif de Papeete, 99-36 GINSBERG-KLEMMT c/ ETAT FRANCAIS vom 25 Mai 1999 können Sie klar entnehmen, daß die Kaution erhoben wird, weil für EU Bürger der Kolonialerlaß vom 27 April 1939 bei den Einreisebestimmungen für Französich-Polynesien angewandt wird, und für Französische Staatsbürger die Europäischen Verträge vom Rom.

Ihre Behauptungen vom 29.Juni 1999, Gz.:E 13 - 424.40, und vom 8(!).Juli 1999, Gz: 514-516.00 FRA sind somit nicht standhaft.

Ich hoffe auch, daß Sie die Protestpetition von 25 Europäischen Segelyachten, die sich zur Zeit in Tahiti aufhalten auf unserer Internet Website http://www.trans-ocean.org/tahiti-bond zur Kenntnis genommen haben.

Wir möchten Sie nun mit Nachdruck auffordern, die Republik Frankreich zu veranlassen, international verbindliche Abkommen einzuhalten. Ich habe in meinem Schreiben an die EU-Kommission in Brüssel bereits im Detail erläutert, um welche internationalen Abkommen es sich hierbei handelt.

Bitte antworten Sie uns per E-Mail und auch per Luftpost an unsere momentane Adresse in Hawaii.

Wir freuen uns auf ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


Erika und Achim Ginsberg-Klemmt

Anlage :

- Protestpetition gegen die Republik Frankreich vom 1. August 1999, unterzeichnet von 25 Europäischen Yachten und deren     Crews
- Unser Brief vom 30.Juni 1999 an Herrn Jürgen Tiedje, EU Kommission in Brüssel

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