Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Gz.: RK 516 SE Ginsberg-Klemmt/99
Paris den 3.März 1999
Herrn und Frau Ginsberg-Klemmt
Bantschowstraße 2
D-22391 Hamburg
Betr. Aufenthaltstitel für Französisch Polynesien
Bezüg. Ihr Schreiben vom 24.Februar 1999
Anlageliste : Anwaltliste der Deutschen Botschaft in Paris
Sehr geehrte Frau und Herr Ginsberg-Klemmt
dankend bestätige ich den Inhalt des o a. Schreibens.
Die Marquisen gehören zu den französischen Überseeterritorien, den sog.
"TOM", die nicht zum Territorium der EU gehören. Aus unserer Sicht kann
Frankreich daher das Überseeterritorium nicht anweisen, die europäischen
Aufenthaltsrechtlichen Vorschriften zu übernehmen. Dies hängt u.a. mit der
Unabhängigkeit der Verwaltung jedes einzelnen französischen Überseeterritoriums
zusammen. Damit gilt das Recht der EU nicht in den TOM's. Frankreich wird aus unserer
Sicht voraussichtlich nicht dazu verurteilt werden können, die Marquisen zur Umsetzung
des EU-Rechts, insbesondere der Vereinbarungen des Schengen-Abkommens, einzuhalten.
Bei Verletzung von EU-Recht, kann grundsätzlich von der Kommission
gegen einen Mitgliedsstaat oder von einem Mitgliedsstaat gegen einen anderen
Mitgliedsstaat ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem
Europäischen Gerichtshof(EugH) in Luxemburg angestrebt. Dem EU-Bürger selbst steht
dieses Vertragsverletzungsverfahren in dem der EuGH dann überprüft ob ein Mitgliedsstaat
seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, nicht zu.
Als EU-Bürger können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Nichttigkeit-
Untätigkeits- oder Schadensersatzklage vor dem EuGH erheben.
Eine umfassende und abschließende Antwort und Beratung in Bezug auf Ihre Anfrage, vor welchem Gerichr Sie Klage erheben können, kann Ihnen ein Anwalt geben. Wir erlauben uns in diesem Zusammenhang, Ihnen eine Anwaltsliste beizufügen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß eine umfassende Rechtsberatung den Rahmen der konsularischen Betreuung durch die Botschaft übersteigt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Goldschmidt
Leiter des Rechts- und Konsularreferats,
Botschaftsrat I Klasse