Erika und Achim Ginsberg-Klemmt, SY
Pangaea, Baie de Anaho
8*49,3'S 140*03,9'W, Nuku Hiva, Marquises
Haut-Commissaire de la Republique
en Polynesie Francaise
D.R.C.L.
Monsieur Michel Jeanjean
B.P. 115 Papeete (Tahiti)
Anaho, den 24 Februar 1999
Herr Jeanjean,
Wir haben die Ehre Ihnen den Empfang Ihres Schreibens vom
9.Februar 1999 zu bestätigen, in dem Sie ihre aktuellen
"Ausländer" bestimmungen für Französisch Polynesien
präzisieren.
Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, daß alle Bürger in
Französisch Polynesien in den Mitgliedsstaaten der EU Länder
als europäische Bürger angesehen werden, und alle, Sie
eingeschlossen, aufgrund ihrer französischen
Staatsbürgerschaft, das Recht auf freie Niederlassung auf
europäischem Boden genießen. Ihre Nomenklatur
"Ausländer" für die nicht-französischen EU Bürger
erscheint uns mehr als anmaßend zu sein.
Sie erklären in Ihrem Brief, daß wir uns im Widerspruch zum
Gesetz befinden, obwohl wir die Regelung befolgen, die das
Verwaltungsgericht in Papeete (Tribunal Administratif) im Urteil
des Falls Van Drunen vorgeschrieben hat. Unsere Interpretation
der Gesetze ist durch eine detaillierte Dokumentation belegt, von
der Sie bereits eine Kopie erhalten haben. Es ist nicht unser
Fehler, daß unser freundlicher Antrag auf eine
Aufenthaltserlaubnis vom Chef Gendarm in Hiva Oa, Herrn Pierre
Cotiche, seit nunmehr mehreren Monaten ignoriert wurde.
Des weiteren ist Ihre Andeutung, daß wir mit unserer
schriftlichen und unserer telefonischen Kommunikation
unbescheiden waren vage, wertlos und nichts weiter als eine nicht
fundierte, arrogante Erklärung.
Herr Jeanjean, Ihr Schreiben erwähnt keinen der folgenden
Punkte:
1.
Am 18.Januar 1999 haben Sie, Herr Jeanjean, dem Bürgermeister
von Hiva Oa, Herrn Guy Rouzy, versprochen, uns eine Antwort per
Fax auf unseren Brief vom 19.November 1998 zu senden. Herr Rauzy
hat uns erlaubt das Telefongespräch auf Video aufzuzeichnen.
Ihre Antwort ist niemals eingetroffen. Am 19.Januar 1999, einen
Tag nach meinem Besuch und Ihrem Gespräch mit Herrn Rouzy, haben
Sie ein Fax an die Gendarmerie in Hiva Oa gesendet. Wir haben in
unserem Brief vom 1.Februar 1999 den Herrn Hochkommissar Jean
Aribaud gebeten, uns den Wortlaut dieses Faxes zu bestätigen, da
uns der Chef Gendarm M.Cotiche eine Photokopie des Originals
verweigert hat.
2.
Die Entscheidung vom Mittwoch den 24 April 1996, in der die
Senatoren und die Regierung des Territoires die Notwendigkeit
eines Rückflugtickets oder die Hinterlegung einer Caution de
Rapatriment für europäische Reisende abgeschafft haben sollen.
3.
Den Fall Jan van Drunen, Urteil des Verwaltungsgerichts, Tribunal
Administratif de Papeete, vom 26 Oktober 1993. Wir haben Ihnen
eine Kopie dieses Urteils zusammen mit unserem Schreiben vom
19.November 1998 zukommen lassen. Aus dem Urteil kann man
entnehmen, daß Herr Jan van Drunen als niederländischer
Staatsbürger von der Notwendigkeit eines Aufenthaltsvisums,
aufgrund der internationalen Verträge, die Frankreich an die
EG-Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft binden,
befreit ist. Des weiteren ist er mehrfach nach französisch
Polynesien eingereist, ohne jemals die "Caution de
Rapatriement" entrichtet zu haben. Die Notwendigkeit der
Bezahlung dieser Kaution bei der Einreise wurde in dem Urteil
nicht erwähnt.
Sie erklären auf Seite 1, Zeile 23-25, Ihres Schreibens vom 9
Februar 1999:
"Die europäischen Touristen benötigen in der Tat ein
Aufenthaltsvisum ab drei Monaten und können einen Monat vor dem
Ablauf eine Verlängerung bis zu einer durchgehenden maximalen
Dauer von 6 Monaten beantragen."
Ihr Verhalten steht, seit mehr als fünf Jahren, im klaren
Widerspruch mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts (Tribunal
Administratif de Papeete) vom 26 Oktober 1993 und auch im
Widerspruch zu mehreren europäischen Gesetzen! Das Tribunal
Administratif hat bereits 1993 entschieden, daß die
europäischen Gesetze in Französisch Polynesien angewendet
werden müssen. Und nun wollen Sie uns glaubhaft machen, daß die
europäischen Gesetze im Jahre 1999 keine Anwendung mehr finden?
Wir kennen die Höhe der Strafe nicht, die einen individuellen
Bürger erwartet, der das Urteil eines Verwaltungsgerichtes und
die internationalen Gesetze für mehr als fünf Jahre mißachtet,
und wir haben nun den Eindruck gewonnen, daß der
Haut-Commissaire de la Republique en Polynesie Francaise von der
Notwendigkeit dem Tribunal Administratif und den internationalen
Gesetzen zu folgen, befreit ist.
Herr van Drunen befindet sich als Souvenirhändler und Bildhauer
in Hiva Oa im direkten Wettbewerb mit den europäischen Bürgern
aus dem französischen Mutterland und aus französisch
Polynesien. Es macht uns glücklich zu sehen, daß die Gesetze
des gemeinsamen EG Marktes in seinem Fall angewendet werden und
respektiert werden, aber wir sind sehr besorgt, daß Sie
keineswegs die Absicht haben auf diesem Kurs weiterzusegeln, wie
Sie in Ihrem Brief erklären. Im Gegenteil, Ihr Brief zeigt
deutlich Ihren anti-europäischen Geist.
Während unseres Aufenthalts in Hiva Oa wurden wir von der Firma
Hapag-Lloyd gebeten als Dolmetscher und Tour-Guides für die
Passagierschiffe MS "EUROPA" und MS"COLUMBUS"
zu arbeiten. In beiden Fällen haben wir beobachten können, daß
jeweils mehr als 200 Personen aus verschiedenen europäischen und
nicht-europäischen Ländern frei in das "Territoire d'Outre
Mer" einreisen durften. Die Gendarmerie wollte nicht einmal
die Pässe sehen. Die Passagiere hatten keine Heimflugtickets und
niemand kam um die "Caution de Rapatriment" zu
verlangen. Warum ?
Unserer Meinung nach gehört das Recht auf Reisefreiheit und das
Recht der freien Niederlassung in den Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union zu den Bürgerrechten und sie können nicht
von einem privilegierten französischen "Territoire"
verweigert werden. Die Tatsache, daß Sie diese diskriminierenden
Gesetze gegen einige nicht-französische, europäische Bürger
anwenden, deutet uns an, das französisch Polynesien sich
vielleicht von Frankreich und der Europäischen Union lösen
möchte? Warum nicht ? Die Bürger Französisch Polynesiens
verdienen in der Tat die freie Wahl für oder gegen eine
Unabhängigkeit!
Des Weiteren verdienen alle europäischen Bürger einen besseren
Schutz gegen die Verschwendung Ihrer Steuergelder durch
illegitime Profiteure in Französisch Polynesien.
Herr Jeanjean, es erscheint uns, daß Sie gerne unsere
finanziellen EU-Subventionen, unsere wirtschaftlichen Vorteile
des gemeinsamen Binnenmarktes und auch den Euro in Anspruch
nehmen wollen, für sich aber das Privileg verlangen, die Gesetze
der EU nach Ihrem eigenen Gutdünken zu akzeptieren oder zu
verweigern.
Um Ihnen unsere Absichten auf dem "Territoire Francais
d'Outre Mer" zu spezifizieren : Wir fallen nicht in die
Kategorie der "NICHT AKTIVEN
Gemeinschaftsherkömmlinge", die ausreichende finanzielle
Mittel besitzen um Ihren Aufenthalt zu bestreiten, ohne zu
arbeiten. Meine Frau und ich sind, ganz im Gegenteil,
"AKTIVE Gemeinschaftsherkömmlinge," wie es die
Internet Website http://trans-ocean.org/Tahiti-bond andeutet. Wir
haben die Absicht in unseren gelernten Berufen zu arbeiten,
freiberuflich und auch auf dem Arbeitsmarkt. Wir sind Informatik
Ingenieur und Internet Berater uns natürlich befinden wir uns im
direkten Wettbewerb mit den französischen Firmen und Bürgern
auf dem gemeinsamen Binnenmarkt in Französisch Polynesien.
Nein, wir sind nicht Herr Marlon Brando, der die Absicht hatte,
gleich die ganze Insel zu kaufen. Wir haben nicht vor eine große
Summe Geldes zu investieren und es erscheint uns seltsam und
einzigartig in der EU, das eine Aufenthaltserlaubnis von einer
finanziellen Investition oder dem Versprechen auf Schaffung von
Arbeitsplätzen abhängig gemacht wird.
Wieviel Geld verlangen Sie von uns für die Ausstellung der
Aufenthaltserlaubnis? Sind die Preise verschieden, je nach
Herkunftsland des Antragstellers genau wie bei der Caution de
Rapatriement ? Für Deutschland 118200 CFP ? Für die U.S.A.
89000 CFP ?
Wir haben die Absicht unser Know-how zu investieren und unsere
Dienste auf dem gemeinsamen Markt in Französisch Polynesien
anzubieten: Eine Maitrise in Automatisierungstechnik des ISFATES
in Frankreich und zwei Ingenieursdiplome der FHL und der HTW in
Deutschland für Achim und ein Doppeldiplom in Französisch und
Philosophie der Universität Berkeley in Kalifornien und der
Sorbonne (Paris III) für Erika. Des Weiteren sind wir
dreisprachig, Englisch/Französisch/Deutsch mit Kenntnissen in
Spanisch und Dänisch. Unsere ausführlichen Lebensläufe
befinden sich auf dem Internet :
http://trans-ocean.org/PANGAEA
Anbei finden Sie eine Kopie unsere finanziellen Ressourcen bei
der Citicorp und auch eine Kopie des Vertrages mit unserer
Krankenversicherung Victoria.
Monsieur Jeanjean, unsere Anfrage vom 27 Januar 1999 präzisiert
sehr wohl, daß wir die Absicht haben, unsere Carte de Sejour
für fünf Jahre zu erhalten. Wir möchten Sie gerne erneut
auffordern meine Carte de Sejour No. 5700007951 für fünf Jahre
zu verlängern, oder mir eine neue Karte auszustellen. Für meine
Frau möchte ich Sie bitten, ihr eine Carte de Sejour für fünf
Jahre in Französisch Polynesien auszustellen.
In der Zwischenzeit verlassen wir die Republik Frankreich. Wir
möchten Sie bitten, sämtlichen Korrespondenz an folgende
Adresse zu senden :
Erika und Achim Ginsberg-Klemmt
Bantschowstraß2, 22391 Hamburg, Bundesrepublik Deutschland
Unsere ausgezeichneten Wünsche,
Erika Ginsberg-Klemmt, Journalistin Achim Klemmt, Ingenieur
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