Erika und Achim Ginsberg-Klemmt, SY Pangaea, Baie de Anaho
8*49,3'S 140*03,9'W, Nuku Hiva, Marquises

Haut-Commissaire de la Republique
en Polynesie Francaise
D.R.C.L.
Monsieur Michel Jeanjean
B.P. 115 Papeete (Tahiti)

Anaho, den 24 Februar 1999


Herr Jeanjean,

Wir haben die Ehre Ihnen den Empfang Ihres Schreibens vom 9.Februar 1999 zu bestätigen, in dem Sie ihre aktuellen "Ausländer" bestimmungen für Französisch Polynesien präzisieren.

Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, daß alle Bürger in Französisch Polynesien in den Mitgliedsstaaten der EU Länder als europäische Bürger angesehen werden, und alle, Sie eingeschlossen, aufgrund ihrer französischen Staatsbürgerschaft, das Recht auf freie Niederlassung auf europäischem Boden genießen. Ihre Nomenklatur "Ausländer" für die nicht-französischen EU Bürger erscheint uns mehr als anmaßend zu sein.

Sie erklären in Ihrem Brief, daß wir uns im Widerspruch zum Gesetz befinden, obwohl wir die Regelung befolgen, die das Verwaltungsgericht in Papeete (Tribunal Administratif) im Urteil des Falls Van Drunen vorgeschrieben hat. Unsere Interpretation der Gesetze ist durch eine detaillierte Dokumentation belegt, von der Sie bereits eine Kopie erhalten haben. Es ist nicht unser Fehler, daß unser freundlicher Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis vom Chef Gendarm in Hiva Oa, Herrn Pierre Cotiche, seit nunmehr mehreren Monaten ignoriert wurde.

Des weiteren ist Ihre Andeutung, daß wir mit unserer schriftlichen und unserer telefonischen Kommunikation unbescheiden waren vage, wertlos und nichts weiter als eine nicht fundierte, arrogante Erklärung.

Herr Jeanjean, Ihr Schreiben erwähnt keinen der folgenden Punkte:

1.

Am 18.Januar 1999 haben Sie, Herr Jeanjean, dem Bürgermeister von Hiva Oa, Herrn Guy Rouzy, versprochen, uns eine Antwort per Fax auf unseren Brief vom 19.November 1998 zu senden. Herr Rauzy hat uns erlaubt das Telefongespräch auf Video aufzuzeichnen. Ihre Antwort ist niemals eingetroffen. Am 19.Januar 1999, einen Tag nach meinem Besuch und Ihrem Gespräch mit Herrn Rouzy, haben Sie ein Fax an die Gendarmerie in Hiva Oa gesendet. Wir haben in unserem Brief vom 1.Februar 1999 den Herrn Hochkommissar Jean Aribaud gebeten, uns den Wortlaut dieses Faxes zu bestätigen, da uns der Chef Gendarm M.Cotiche eine Photokopie des Originals verweigert hat.

2.

Die Entscheidung vom Mittwoch den 24 April 1996, in der die Senatoren und die Regierung des Territoires die Notwendigkeit eines Rückflugtickets oder die Hinterlegung einer Caution de Rapatriment für europäische Reisende abgeschafft haben sollen.

3.

Den Fall Jan van Drunen, Urteil des Verwaltungsgerichts, Tribunal Administratif de Papeete, vom 26 Oktober 1993. Wir haben Ihnen eine Kopie dieses Urteils zusammen mit unserem Schreiben vom 19.November 1998 zukommen lassen. Aus dem Urteil kann man entnehmen, daß Herr Jan van Drunen als niederländischer Staatsbürger von der Notwendigkeit eines Aufenthaltsvisums, aufgrund der internationalen Verträge, die Frankreich an die EG-Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft binden, befreit ist. Des weiteren ist er mehrfach nach französisch Polynesien eingereist, ohne jemals die "Caution de Rapatriement" entrichtet zu haben. Die Notwendigkeit der Bezahlung dieser Kaution bei der Einreise wurde in dem Urteil nicht erwähnt.

Sie erklären auf Seite 1, Zeile 23-25, Ihres Schreibens vom 9 Februar 1999:
"Die europäischen Touristen benötigen in der Tat ein Aufenthaltsvisum ab drei Monaten und können einen Monat vor dem Ablauf eine Verlängerung bis zu einer durchgehenden maximalen Dauer von 6 Monaten beantragen."

Ihr Verhalten steht, seit mehr als fünf Jahren, im klaren Widerspruch mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts (Tribunal Administratif de Papeete) vom 26 Oktober 1993 und auch im Widerspruch zu mehreren europäischen Gesetzen! Das Tribunal Administratif hat bereits 1993 entschieden, daß die europäischen Gesetze in Französisch Polynesien angewendet werden müssen. Und nun wollen Sie uns glaubhaft machen, daß die europäischen Gesetze im Jahre 1999 keine Anwendung mehr finden?

Wir kennen die Höhe der Strafe nicht, die einen individuellen Bürger erwartet, der das Urteil eines Verwaltungsgerichtes und die internationalen Gesetze für mehr als fünf Jahre mißachtet, und wir haben nun den Eindruck gewonnen, daß der Haut-Commissaire de la Republique en Polynesie Francaise von der Notwendigkeit dem Tribunal Administratif und den internationalen Gesetzen zu folgen, befreit ist.

Herr van Drunen befindet sich als Souvenirhändler und Bildhauer in Hiva Oa im direkten Wettbewerb mit den europäischen Bürgern aus dem französischen Mutterland und aus französisch Polynesien. Es macht uns glücklich zu sehen, daß die Gesetze des gemeinsamen EG Marktes in seinem Fall angewendet werden und respektiert werden, aber wir sind sehr besorgt, daß Sie keineswegs die Absicht haben auf diesem Kurs weiterzusegeln, wie Sie in Ihrem Brief erklären. Im Gegenteil, Ihr Brief zeigt deutlich Ihren anti-europäischen Geist.

Während unseres Aufenthalts in Hiva Oa wurden wir von der Firma Hapag-Lloyd gebeten als Dolmetscher und Tour-Guides für die Passagierschiffe MS "EUROPA" und MS"COLUMBUS" zu arbeiten. In beiden Fällen haben wir beobachten können, daß jeweils mehr als 200 Personen aus verschiedenen europäischen und nicht-europäischen Ländern frei in das "Territoire d'Outre Mer" einreisen durften. Die Gendarmerie wollte nicht einmal die Pässe sehen. Die Passagiere hatten keine Heimflugtickets und niemand kam um die "Caution de Rapatriment" zu verlangen. Warum ?

Unserer Meinung nach gehört das Recht auf Reisefreiheit und das Recht der freien Niederlassung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu den Bürgerrechten und sie können nicht von einem privilegierten französischen "Territoire" verweigert werden. Die Tatsache, daß Sie diese diskriminierenden Gesetze gegen einige nicht-französische, europäische Bürger anwenden, deutet uns an, das französisch Polynesien sich vielleicht von Frankreich und der Europäischen Union lösen möchte? Warum nicht ? Die Bürger Französisch Polynesiens verdienen in der Tat die freie Wahl für oder gegen eine Unabhängigkeit!

Des Weiteren verdienen alle europäischen Bürger einen besseren Schutz gegen die Verschwendung Ihrer Steuergelder durch illegitime Profiteure in Französisch Polynesien.

Herr Jeanjean, es erscheint uns, daß Sie gerne unsere finanziellen EU-Subventionen, unsere wirtschaftlichen Vorteile des gemeinsamen Binnenmarktes und auch den Euro in Anspruch nehmen wollen, für sich aber das Privileg verlangen, die Gesetze der EU nach Ihrem eigenen Gutdünken zu akzeptieren oder zu verweigern.

Um Ihnen unsere Absichten auf dem "Territoire Francais d'Outre Mer" zu spezifizieren : Wir fallen nicht in die Kategorie der "NICHT AKTIVEN Gemeinschaftsherkömmlinge", die ausreichende finanzielle Mittel besitzen um Ihren Aufenthalt zu bestreiten, ohne zu arbeiten. Meine Frau und ich sind, ganz im Gegenteil, "AKTIVE Gemeinschaftsherkömmlinge," wie es die Internet Website http://trans-ocean.org/Tahiti-bond andeutet. Wir haben die Absicht in unseren gelernten Berufen zu arbeiten, freiberuflich und auch auf dem Arbeitsmarkt. Wir sind Informatik Ingenieur und Internet Berater uns natürlich befinden wir uns im direkten Wettbewerb mit den französischen Firmen und Bürgern auf dem gemeinsamen Binnenmarkt in Französisch Polynesien.

Nein, wir sind nicht Herr Marlon Brando, der die Absicht hatte, gleich die ganze Insel zu kaufen. Wir haben nicht vor eine große Summe Geldes zu investieren und es erscheint uns seltsam und einzigartig in der EU, das eine Aufenthaltserlaubnis von einer finanziellen Investition oder dem Versprechen auf Schaffung von Arbeitsplätzen abhängig gemacht wird.

Wieviel Geld verlangen Sie von uns für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis? Sind die Preise verschieden, je nach Herkunftsland des Antragstellers genau wie bei der Caution de Rapatriement ? Für Deutschland 118200 CFP ? Für die U.S.A. 89000 CFP ?

Wir haben die Absicht unser Know-how zu investieren und unsere Dienste auf dem gemeinsamen Markt in Französisch Polynesien anzubieten: Eine Maitrise in Automatisierungstechnik des ISFATES in Frankreich und zwei Ingenieursdiplome der FHL und der HTW in Deutschland für Achim und ein Doppeldiplom in Französisch und Philosophie der Universität Berkeley in Kalifornien und der Sorbonne (Paris III) für Erika. Des Weiteren sind wir dreisprachig, Englisch/Französisch/Deutsch mit Kenntnissen in Spanisch und Dänisch. Unsere ausführlichen Lebensläufe befinden sich auf dem Internet :
http://trans-ocean.org/PANGAEA

Anbei finden Sie eine Kopie unsere finanziellen Ressourcen bei der Citicorp und auch eine Kopie des Vertrages mit unserer Krankenversicherung Victoria.

Monsieur Jeanjean, unsere Anfrage vom 27 Januar 1999 präzisiert sehr wohl, daß wir die Absicht haben, unsere Carte de Sejour für fünf Jahre zu erhalten. Wir möchten Sie gerne erneut auffordern meine Carte de Sejour No. 5700007951 für fünf Jahre zu verlängern, oder mir eine neue Karte auszustellen. Für meine Frau möchte ich Sie bitten, ihr eine Carte de Sejour für fünf Jahre in Französisch Polynesien auszustellen.

In der Zwischenzeit verlassen wir die Republik Frankreich. Wir möchten Sie bitten, sämtlichen Korrespondenz an folgende Adresse zu senden :

Erika und Achim Ginsberg-Klemmt
Bantschowstraß2, 22391 Hamburg, Bundesrepublik Deutschland


Unsere ausgezeichneten Wünsche,



Erika Ginsberg-Klemmt, Journalistin Achim Klemmt, Ingenieur


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