Erika und Achim Ginsberg-Klemmt, SY Pangaea
Bantschowstraße 2, 22391 Hamburg, Bundesrepublik Deutschland

Anaho/Nuku Hiva den 24 Februar 1999

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Dr. Goldschmidt
Leiter des Rechts und Konsularreferats
34, Avenue d’Iéna
750016 Paris, France

Gz.: RK 516 SE Ginsberg-Klemmt/99

Sehr geehrter Herr Goldschmidt,

Nach über vier Monaten Wartezeit halten wir endlich eine schriftliche und auch recht deutliche Stellungnahme von M. Jeanjean, Secrétaire général du Haut-Commissaire de la Polynésie Française, in den Händen. Anbei senden wir Ihnen eine Kopie seines Schreibens vom 9 Februar 1999 an uns. Bitte nehmen Sie auch unsere beiliegende Antwort an M. Jeanjean von 24 Februar 1999 zur Kenntnis.

Aus M. Jeanjean's Schreiben, Seite 2, Zeile 3-5, können Sie selbst entnehmen, daß die französischen Behörden sich hier unter anderem die Freiheit gönnen, die bereits unterzeichneten EU Verträge von Rom und Maastricht einfach nicht
anzuwenden !

Die mit ca.70% der Stimmen gewählte Regierung Gaston Flosse ist ganz klar gegen eine Unabhängigkeit von Frankreich eingestellt. Außerdem fließen alljährlich mehrstellige Millionenbeträge für die lediglich ca.188 000 Einwohner aus europäischen Steuergeldern nach Französisch Polynesien.

Hierzu ein Zitat aus dem Monatsmagazin Tahiti-Pacifique vom letzten Jahr: GEIZIGES EUROPA! Die europäische Kommission hat für Französisch Polynesien 13,5 Millionen Euro ( 27 Millionen DM ) zur Säuberung der Umwelt und zur Anschaffung einer Hochsee Fischereiflotte bewilligt. Man ist erstaunt über die Diskretion mit welcher diese Subvention umgeben wird.

Da möchte man nur hoffen, daß die EU Gelder nicht zur Dekontamination von Verschmutzungen herangezogen werden, für die der französische Staat ganz alleine die moralische und finanzielle Verantwortung tragen sollte.

Frau Honorarkonsul Weinmann betrachtet es leider nicht als ihre Aufgabe, die Interessen der Bundesrepublik Deutschland in Tahiti zu vertreten. Leider mußten wir diese betrübliche Auffassung von Frau Weinmann wiederholt zur Kenntnis nehmen.

In unserem eigenen, aber auch im Interesse aller Steuerzahler möchten wir Sie, Herr Dr. Goldschmidt, nunmehr dringend auffordern eine Stellungnahme abzugeben, und jetzt die Interessen der Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten.

Bitte teilen Sie uns mit, welches europäische Gericht für diesen Fall zuständig ist und auch auf welche Weise wir dort am besten und am schnellsten Klage erheben können.

Letzten Freitag haben wir beim Tribunal Administratif de Papeete unseren ungefähren Verhandlungstermin (Az: 99-36) in Erfahrung bringen wollen. Man teilte uns mit, daß es noch etwa 4 Monate dauert, bis ein genauer Termin festliegt. So lange können und wollen wir nicht warten um auch Klage vor einem europäischen Gericht zu erheben. Die deutlichen, schriftlichen Aussagen des M. Jeanjean und das Urteil des Tribunal Administratif de Papeete vom 26 Oktober 1993 im Fall van Drunen sollten ja bereits als Beweismaterial ausreichen.

Wir werden nun bald den Anker lichten und von unserem Recht der Freizügigkeit Gebrauch machen, um die französischen Gewässer zu verlassen. Bitte antworten Sie uns per E-Mail an PANGAEA@rhein-land.com oder per Brief an
unsere Adresse : E & A Ginsberg-Klemmt, Bantschowstraße 2, 22391 Hamburg

Mit freundlichen Grüßen




Erika Ginsberg-Klemmt Achim Klemmt

Anlagen:

A- 9. Februar 1999, Brief von M. Jeanjean, Haut-Commissariat de la République, an uns
B- 24.Februar 1999, Unsere Antwort an Monsieur Jeanjean
C- 24.Februar 1999, Unser Brief an das Tribunal Administratif de Papeete


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