Erika und Achim Ginsberg-Klemmt, SY Pangaea
Bantschowstraße 2, 22391 Hamburg, Bundesrepublik Deutschland
Anaho/Nuku Hiva den 24 Februar 1999
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Dr. Goldschmidt
Leiter des Rechts und Konsularreferats
34, Avenue dIéna
750016 Paris, France
Gz.: RK 516 SE Ginsberg-Klemmt/99
Sehr geehrter Herr Goldschmidt,
Nach über vier Monaten Wartezeit halten wir endlich eine schriftliche und auch recht
deutliche Stellungnahme von M. Jeanjean, Secrétaire général du Haut-Commissaire de la
Polynésie Française, in den Händen. Anbei senden wir Ihnen eine Kopie seines Schreibens
vom 9 Februar 1999 an uns. Bitte nehmen Sie auch unsere beiliegende Antwort an M. Jeanjean
von 24 Februar 1999 zur Kenntnis.
Aus M. Jeanjean's Schreiben, Seite 2, Zeile 3-5, können Sie selbst entnehmen, daß die
französischen Behörden sich hier unter anderem die Freiheit gönnen, die bereits
unterzeichneten EU Verträge von Rom und Maastricht einfach nicht
anzuwenden !
Die mit ca.70% der Stimmen gewählte Regierung Gaston Flosse ist ganz klar gegen eine
Unabhängigkeit von Frankreich eingestellt. Außerdem fließen alljährlich mehrstellige
Millionenbeträge für die lediglich ca.188 000 Einwohner aus europäischen Steuergeldern
nach Französisch Polynesien.
Hierzu ein Zitat aus dem Monatsmagazin Tahiti-Pacifique vom letzten Jahr: GEIZIGES EUROPA!
Die europäische Kommission hat für Französisch Polynesien 13,5 Millionen Euro ( 27
Millionen DM ) zur Säuberung der Umwelt und zur Anschaffung einer Hochsee Fischereiflotte
bewilligt. Man ist erstaunt über die Diskretion mit welcher diese Subvention umgeben
wird.
Da möchte man nur hoffen, daß die EU Gelder nicht zur Dekontamination von
Verschmutzungen herangezogen werden, für die der französische Staat ganz alleine die
moralische und finanzielle Verantwortung tragen sollte.
Frau Honorarkonsul Weinmann betrachtet es leider nicht als ihre Aufgabe, die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland in Tahiti zu vertreten. Leider mußten wir diese
betrübliche Auffassung von Frau Weinmann wiederholt zur Kenntnis nehmen.
In unserem eigenen, aber auch im Interesse aller Steuerzahler möchten wir Sie, Herr Dr.
Goldschmidt, nunmehr dringend auffordern eine Stellungnahme abzugeben, und jetzt die
Interessen der Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten.
Bitte teilen Sie uns mit, welches europäische Gericht für diesen Fall zuständig ist und
auch auf welche Weise wir dort am besten und am schnellsten Klage erheben können.
Letzten Freitag haben wir beim Tribunal Administratif de Papeete unseren ungefähren
Verhandlungstermin (Az: 99-36) in Erfahrung bringen wollen. Man teilte uns mit, daß es
noch etwa 4 Monate dauert, bis ein genauer Termin festliegt. So lange können und wollen
wir nicht warten um auch Klage vor einem europäischen Gericht zu erheben. Die deutlichen,
schriftlichen Aussagen des M. Jeanjean und das Urteil des Tribunal Administratif de
Papeete vom 26 Oktober 1993 im Fall van Drunen sollten ja bereits als Beweismaterial
ausreichen.
Wir werden nun bald den Anker lichten und von unserem Recht der Freizügigkeit Gebrauch
machen, um die französischen Gewässer zu verlassen. Bitte antworten Sie uns per E-Mail
an PANGAEA@rhein-land.com oder per Brief an
unsere Adresse : E & A Ginsberg-Klemmt, Bantschowstraße 2, 22391 Hamburg
Mit freundlichen Grüßen
Erika Ginsberg-Klemmt Achim Klemmt
Anlagen:
A- 9. Februar 1999, Brief von M. Jeanjean, Haut-Commissariat de la République, an uns
B- 24.Februar 1999, Unsere Antwort an Monsieur Jeanjean
C- 24.Februar 1999, Unser Brief an das Tribunal Administratif de Papeete
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