Haut Commissariat de la Republique Republique Francaise
en Polynesie Francaise Liberte - Egalite - Fraternite
DRCL
BP 115 Papeete - Tahiti Papeete den 9.Februar 1999



Madame, Monsieur,
Ich habe die Ehre den Empfang Ihren Schreibens vom 27.Januar 1999 zu bestätigen, in dem Sie mich bitten Ihre Situation auf dem französischen Territoire zu lösen.

Ich möchte vorerst bemerken, daß ich nicht der Empfänger Ihres Schreibens vom 19.November 1998 war, der Brief wurde mir lediglich zur Kenntnisnahme übermittelt und war an die Gendarmerie in Hiva Oa gerichtet.

Des Weiteren präzisiert Ihre Anfrage nicht die beabsichtigte Dauer Ihres Aufenthalts in Französisch Polynesien: Es ist außerdem wichtig zu unterscheiden, ob Sie sich als Tourist aufhalten oder sich fest niederlassen wollen.

Im einen oder anderen Fall, stelle ich fest, daß Sie das Gesetz brechen, da es notwendig ist ein Aufenthaltsvisum zu beantragen. Für amerikanische Personen nach einem Monat und für europäische Personen nach drei Monaten nach Ihrem Einreisedatum, dem 19 Oktober 1998.

Ich bestätige in jedem Fall, daß europäische Bürger, inklusive der Bürger der Europäischen Gemeinschaft der Notwendigkeit unterliegen, ein Rückflugticket in ihr Heimatland zu besitzen, oder die Quittung der entrichteten Kaution vorweisen zu können.

In der Tat, seit der Entscheidung des Staatsrates (Conseil d'Etat) vom 20 Dezember 1995, sind lediglich französische Personen von dieser Notwendigkeit befreit ( das Projekt der Regelung in diesem Punkt, den Sie genannt haben, hatte keinen Erfolg )

Die europäischen Touristen benötigen in der Tat nach drei Monaten ein Aufenthaltsvisums und können einen Monat vor Ablauf der Frist eine Verlängerung bis zu einer maximalen Dauer von sechs Monaten beantragen.

Ganz generell und Ihre Einstellung beweist es, stützen sich die Personen der Gemeinschaft auf das Prinzip der Freizügigkeit der Personen in Europa um freien Zutritt zum Territoire d'Outre Mer zu erhalten.

Wie ich Frau Honorarkonsul von Deutschland Weinmann angedeutet habe, gehört das Territoire d'Outre Mer nicht zum europäischen Territoire der Republik Frankreich. Auch die Verträge von Rom und die Verträge von Maastricht mit dem Prinzip der Freizügigkeit werden nicht angewendet.

Es existiert in der Tat eine Entscheidung des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 25 Juli 1991 gegenüber der Vereinigung der Territoires d'Outre Mer gegenüber der Europäischen Wirtschafts Gemeinschaft, nach der die Bürger der Europäischen Union ein Recht auf Niederlassung und ein freies Recht auf Anbietung von Dienstleistungen im Territoire haben. Die einzigen Personen, die Nutznießer dieses Niederlassungsrechtes sein können, sind Personen, die sich niederlassen wollen um eine unabhängige Tätigkeit auszuüben.

In jedem Fall, diese Freiheit der Niederlassung und der Anbietung von Diensten ist mit einigen Bedingungen verbunden, die dieses Recht einschränken. im Einklang mit der obengenannten Entscheidung kann eine Arbeitserlaubnis abgelehnt werden, wenn die gewünschte Aktivität einen sensiblen Sektor des Territoires betrifft, mit dem Ziel die lokalen Arbeitsplätze zu fördern und zu erhalten.

Betreffend der Aufenthaltserlaubnis für Personen der Gemeinschaft, die nicht unter die Gruppe der Nutznießer fallen, bleibt die Notwendigkeit eines Aufenthaltsvisums auf längere Dauer bestehen. Weitergehend ist das Gemeinschaftsrecht nicht anwendbar. Die Interessenten haben nicht das Recht auf eine Arbeitserlaubnis. Es steht den Behörden des Territoires zu, das Recht auf Arbeitserlaubnis je nach den lokalen Gegebenheiten zu gewähren oder abzulehnen.

Des Weiteren, "nicht aktive" Personen der Gemeinschaft müssen ausreichende finanzielle Mittel nachweisen um sich ohne zu arbeiten aufhalten zu können. Im Beispiel vom Arbeitern stellt der Aufenthaltszutritt kein Recht dar.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für fünf Jahre ausgestellt. Diese Anordnung gilt für die deutschen Ehepartner von französischen Personen, und für die Ehepartner von deutschen Personen.

Ich hoffe das diese Informationen bezüglich des allgemeinen Verhaltens, Ihnen das angewendete Ausländerrecht im Territoire erhellen, und sie sich mit mehr Bescheidenheit in Ihrer telefonischen und schriftlichen Kommunikation aufführen.

Was Ihre Situation betrifft, so möchte ich Sie bitten, mir bitte per Post zuzusenden

- Eine Fotokopie Ihrer Reisepässe ( Die Seiten, die Ihre Identität betreffen, die Gültigkeitsdauer und das Einreisedatum betreffen )

- Eine Fotokopie des Passes Ihres ausländischen Schiffes

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel von fünf Jahren erhalten möchten, erscheint es uns gleichfalls nötig, die folgenden Elemente vorzulegen :
ein Attest Ihrer Bank über den Umfang Ihrer finanziellen Mittel, Ihre soziale Decke, eventuelle Investitionsprojekte oder Versprechen auf Schaffung von Arbeitsplätzen.


Ich verbleibe mit besten Wünschen.

Für den Haut-Commissaire
und durch Delegation,
Der Generalsekretär von
Französisch Polynesien

Michel Jeanjean



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