Haut Commissariat de la Republique
Republique Francaise
en Polynesie Francaise Liberte - Egalite - Fraternite
DRCL
BP 115 Papeete - Tahiti Papeete den 9.Februar 1999
Madame, Monsieur,
Ich habe die Ehre den Empfang Ihren Schreibens vom 27.Januar 1999
zu bestätigen, in dem Sie mich bitten Ihre Situation auf dem
französischen Territoire zu lösen.
Ich möchte vorerst bemerken, daß ich nicht der Empfänger Ihres
Schreibens vom 19.November 1998 war, der Brief wurde mir
lediglich zur Kenntnisnahme übermittelt und war an die
Gendarmerie in Hiva Oa gerichtet.
Des Weiteren präzisiert Ihre Anfrage nicht die beabsichtigte
Dauer Ihres Aufenthalts in Französisch Polynesien: Es ist
außerdem wichtig zu unterscheiden, ob Sie sich als Tourist
aufhalten oder sich fest niederlassen wollen.
Im einen oder anderen Fall, stelle ich fest, daß Sie das Gesetz
brechen, da es notwendig ist ein Aufenthaltsvisum zu beantragen.
Für amerikanische Personen nach einem Monat und für
europäische Personen nach drei Monaten nach Ihrem Einreisedatum,
dem 19 Oktober 1998.
Ich bestätige in jedem Fall, daß europäische Bürger,
inklusive der Bürger der Europäischen Gemeinschaft der
Notwendigkeit unterliegen, ein Rückflugticket in ihr Heimatland
zu besitzen, oder die Quittung der entrichteten Kaution vorweisen
zu können.
In der Tat, seit der Entscheidung des Staatsrates (Conseil
d'Etat) vom 20 Dezember 1995, sind lediglich französische
Personen von dieser Notwendigkeit befreit ( das Projekt der
Regelung in diesem Punkt, den Sie genannt haben, hatte keinen
Erfolg )
Die europäischen Touristen benötigen in der Tat nach drei
Monaten ein Aufenthaltsvisums und können einen Monat vor Ablauf
der Frist eine Verlängerung bis zu einer maximalen Dauer von
sechs Monaten beantragen.
Ganz generell und Ihre Einstellung beweist es, stützen sich die
Personen der Gemeinschaft auf das Prinzip der Freizügigkeit der
Personen in Europa um freien Zutritt zum Territoire d'Outre Mer
zu erhalten.
Wie ich Frau Honorarkonsul von Deutschland Weinmann angedeutet
habe, gehört das Territoire d'Outre Mer nicht zum europäischen
Territoire der Republik Frankreich. Auch die Verträge von Rom
und die Verträge von Maastricht mit dem Prinzip der
Freizügigkeit werden nicht angewendet.
Es existiert in der Tat eine Entscheidung des Rates der
Europäischen Gemeinschaft vom 25 Juli 1991 gegenüber der
Vereinigung der Territoires d'Outre Mer gegenüber der
Europäischen Wirtschafts Gemeinschaft, nach der die Bürger der
Europäischen Union ein Recht auf Niederlassung und ein freies
Recht auf Anbietung von Dienstleistungen im Territoire haben. Die
einzigen Personen, die Nutznießer dieses Niederlassungsrechtes
sein können, sind Personen, die sich niederlassen wollen um eine
unabhängige Tätigkeit auszuüben.
In jedem Fall, diese Freiheit der Niederlassung und der Anbietung
von Diensten ist mit einigen Bedingungen verbunden, die dieses
Recht einschränken. im Einklang mit der obengenannten
Entscheidung kann eine Arbeitserlaubnis abgelehnt werden, wenn
die gewünschte Aktivität einen sensiblen Sektor des Territoires
betrifft, mit dem Ziel die lokalen Arbeitsplätze zu fördern und
zu erhalten.
Betreffend der Aufenthaltserlaubnis für Personen der
Gemeinschaft, die nicht unter die Gruppe der Nutznießer fallen,
bleibt die Notwendigkeit eines Aufenthaltsvisums auf längere
Dauer bestehen. Weitergehend ist das Gemeinschaftsrecht nicht
anwendbar. Die Interessenten haben nicht das Recht auf eine
Arbeitserlaubnis. Es steht den Behörden des Territoires zu, das
Recht auf Arbeitserlaubnis je nach den lokalen Gegebenheiten zu
gewähren oder abzulehnen.
Des Weiteren, "nicht aktive" Personen der Gemeinschaft
müssen ausreichende finanzielle Mittel nachweisen um sich ohne
zu arbeiten aufhalten zu können. Im Beispiel vom Arbeitern
stellt der Aufenthaltszutritt kein Recht dar.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für fünf Jahre ausgestellt. Diese
Anordnung gilt für die deutschen Ehepartner von französischen
Personen, und für die Ehepartner von deutschen Personen.
Ich hoffe das diese Informationen bezüglich des allgemeinen
Verhaltens, Ihnen das angewendete Ausländerrecht im Territoire
erhellen, und sie sich mit mehr Bescheidenheit in Ihrer
telefonischen und schriftlichen Kommunikation aufführen.
Was Ihre Situation betrifft, so möchte ich Sie bitten, mir bitte
per Post zuzusenden
- Eine Fotokopie Ihrer Reisepässe ( Die Seiten, die Ihre
Identität betreffen, die Gültigkeitsdauer und das Einreisedatum
betreffen )
- Eine Fotokopie des Passes Ihres ausländischen Schiffes
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel von fünf Jahren erhalten
möchten, erscheint es uns gleichfalls nötig, die folgenden
Elemente vorzulegen :
ein Attest Ihrer Bank über den Umfang Ihrer finanziellen Mittel,
Ihre soziale Decke, eventuelle Investitionsprojekte oder
Versprechen auf Schaffung von Arbeitsplätzen.
Ich verbleibe mit besten Wünschen.
Für den Haut-Commissaire
und durch Delegation,
Der Generalsekretär von
Französisch Polynesien
Michel Jeanjean
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