Atuona den 24. Januar 1999

Ambassade de la Republique federale d'Allemagne
Herrn Dr.Goldschmidt, Botschaftsrat I Klasse
Leiter des Rechts- und Konsularreferats

Gz.:RK 516 SE Ginsberg-Klemmt/99

Sehr geehrter Herr Dr. Goldschmidt,

Bitte entschuldigen Sie, daß unser bordeigenes E-Mail System leider keine Accents und Umlaute unterstuetzt.

Vielen, herzlichen Dank Für Ihr Schreiben vom 12.Januar und die von Ihnen angebotene Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten. Diese Unterstützung möchten wir gerne in Anspruch nehmen : Die Französischen Behörden haben uns bis heute immer noch keine Aufenthaltserlaubnis erteilt, und meine Frau und ich sind mittlerweile alle beide "illegal aliens". Wir haben ebenfalls keine Antwort auf unseren per Einschreiben abgesendeten Brief vom 19. November 1998 an den Chefgendarme Pierre Cotiche und die zuständige Immigrationsbehörde D.R.C.L ( Direction Regional Control Legalite ) erhalten.

Laut deren Interpretation benötige ich als EG Bürger nach 3 Monaten Aufenthaltsdauer ein Visum! Dies steht im klaren Widerspruch zu mehreren internationalen Verträgen und auch im Widerspruch zur Entscheidung des Tribunal Administratif de Papeete vom 26. Oktober 1993, in der es heißt : "...M. van Drunen, citoyen neerlandais dispense de l'obligation de visa aux termes des accords internationaux liant la France aux pays membres de la CCE..."

Seit dem 26.Oktober 1993 sind mehr als 5 Jahre vergangen!!!

Wir hatten Frau Weinmann bereits am 20. November eine Kopie dieses Urteils zusammen mit unserem vollständigen Dossier zukommen lassen, haben aber noch keine Reaktion von ihr vernehmen Können.

Da meine 3 "visafreien" Monate nun am 19. Januar auch vorbei waren, ging ich am 18.Januar ins Bürgermeisteramt in Atuona um bei M. Guy Rouzy, Maire de Atuona(Tel.: 00 689 927332), Rat einzuholen. M. Rouzy telefonierte auf der Stelle mit dem Secretaire Generale du Haut Commisaire de la Polynesie Francaise, Monsieur Jeanjean (Tel.: 00 689 468686), faxte ihm unser gesamtes Dossier, und wir erhielten das Versprechen von M. Jeanjean: "Dans trois jours vous avez une reponse."

Nun ist mittlerweile wieder eine ganze Woche vergangen und wir warten immer noch...

Selbstverständlich werden wir Ihrer Bitte nachkommen und uns mit unserer Honorarkonsulin Frau Weinmann erneut in Verbindung setzen, möchten Sie jedoch darauf hinweisen das unser Vertrauen in Frau Weinmann's Kompetenz durch den folgenden Zeitungsartikel gedämpft wird:

Aus der Segelzeitung TRANS-OCEAN vom Oktober 1997:
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Sicherheitsleistung (Kaution) in Franz. Polynesien
-Ute Riewesell und Karl H. Helesic, "SY Mana" , Bora-Bora 8/97

Aufregung gibt es zur Zeit wegen dem Bond (Kaution/Sicherheitsleistung Rueckflug). Es soll seit Januar 1997 eine neue Bestimmung geben, nach der EG-Buerger (bzw. die Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens) keinen Bond hinterlegen müssen. Nach unserer Ankunft in Hiva Oa telefonierten wir mit der deutschen Konsulin in Papeete und baten um Auskunft. Einen Tag später sagte sie uns, daß es keine Änderung gebe, alle -auch Franzosen- müssen die Kaution hinterlegen.
Diese Auskunft war effektiv falsch, denn Franzosen brauchen nicht bezahlen. Europäer, die hier leben, sagten uns daß es keine Rechtsgrundlage dafür geben solle, daß EG-Bürger weiterhin zur Kautionsleistung herangezogen werden. [....]

Eine uns gut bekannte TO-Yacht zahlte den Bond schon in Hiva Oa bei der Socredo-Bank mittels Kreditkarte ein. Da sie nicht ausdrücklich erwähnten, daß sie in US$ zahlen wollten, wickelte die Bank das Geschäft in der lokalen Währung (CFP) ab. Böses Erwachen gab es dann bei der Rückzahlung auf Bora-Bora. Sie wollten das Geld natürlich in US$ zurück haben, denn mit den CFP kann man ja nichts mehr anfangen. Da der US$ mittlerweile um 20% gestiegen war, verloren unsere Clubkameraden mehr als US$400 durch die Kursdifferenz.[..]
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Wir können Ute Riewesell und Karl Helesic nur Recht geben. Franzosen genießen hier viele Privilegien gegenüber "gemeinen" EG-Bürgern.
Das Privileg nicht "Caution de Rapatriment" bezahlen zu müssen ist nur eines. Leider müssen wir aufgrund unserer eigenen Erfahrungen ebenfalls davon ausgehen, daß Frau Weinmanns Auskunft "effektiv falsch" ist. Sicherlich tat sie ihr bestes und gab die Fehlinformationen der Französischen Behörden unwissend und ungeprüft weiter. Sehr gerne würden wir eine persönliche Stellungnahme von Ihr zu diesem Vorwurf in der TRANS-OCEAN Zeitung und unserer neuen Tahiti-Bond Website veröffentlichen.

Wir möchten Sie, Herr Dr. Goldschmidt, sehr eindringlich bitten die Rechtslage selbst zu prüfen und uns möglichst per E-Mail auf dem Laufenden zu halten.

Explizit möchte ich sie auch auf den Bericht "L'Europe menace la France" aus der Zeitung "La Depeche" vom 29.12.1997 hinweisen :
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[...] Lors de l'entretien avec le commissaire Monti, il a été
question du droit établissement en Polynésie française. Le
représentant de la Commission a rappelé que la France était en
infraction manifeste avec l'article 171 du traite du fait des
délibération de l'Assemblée de Polynésie qui limitent le
libre établissement sur le territoire. Ce qui place Paris sous
la menace d'une astreinte financière très lourde (200,000 écus
par jour, soit 1,2 million FF ou 21.8 millions CFP par jour) si
l'infraction venait à être officiellement déclarée. [...]
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Gar nichts hat sich im Französischen TOM seitdem getan. Es wäre sehr freundlich, wenn Sie Commissaire Monti in Brüssel(Tel.: 0032 22351111) auf diesen Sachverhalt hinweisen könnten. 1,2 Million FF pro Tag zusätzlich im EG Haushalt können ja nicht schaden....

Sehr hilfreich wäre es, wenn wir mit Frau Weinmann auch direkt per E-Mail in Kontakt treten könnten, da das Problem mit seinen vielen schriftlichen Details per Telefon nur schwierig zu bewältigen ist. (Gerne würden wir Frau Weinmann ein cc-: dieses Briefes zukommen lassen.)

Selbstverständlich senden wir Ihnen bei Bedarf die Fotokopien der Gerichtsurteile und Zeitungsartikel zu. Frau Weinmann sollte diese Unterlagen eigentlich bereits im November letzten Jahres zusammen mit unserem Schreiben erhalten haben.

Vorgestern lud uns der Direktor des Hospitals Dr. Daniel Hourcade zum Diner und wir folgten seinem Rat den örtlichen Repräsentant des Territoires M. Alain Fribault (Tel.:00689 927106) um Mithilfe zu bitten. M. Fribault schlug uns vor, eine Klage vor dem Tribunal Administratif in Papeete anzustreben, welches wir mit Ihrem Einverständnis gerne tun würden. Anbei senden wir Ihnen den von uns vorbereiteten Text und freuen uns sehr auf Ihre kritischen Ratschläge; am besten per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen,


Erika und Achim Ginsberg-Klemmt, SY Pangaea

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